In zahlreichen (aber nicht in allen) Städten und Gemeinden in Deutschland können Sie als Mieter oder Vermieter auf einen qualifizierten Mietspiegel zurückgreifen, um die Höhe einer Wohnungsmiete bzw. die Zulässigkeit einer Erhöhung einschätzen zu können.
Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden.
Der qualifizierte Mietspiegel soll im Abstand von 2 Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach 4 Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.
Weitere Ausführungen und eine Richtlinie für die Aufstellung eines "Qualifizierten Mietspiegels" finden Sie in den "Hinweisen zur Erstellung von Mietspiegeln" des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau und Stadtentwicklung.
Handlungsempfehlung zur Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln
Darmstädter Bürgerinnen und Bürger können sich hier beraten lassen, wenn sie den Eindruck haben, sie würden zuviel Miete zahlen
Hier finden Sie den aktuellen qualifizierten Mietspiegel 2024
(Die gedruckte Ausgabe erhalten Sie gegen eine Schutzgebühr von 2 € im Stadtfoyer, Neues Rathaus, Luisenplatz 5a und in allen Bezirksverwaltungen. Teilhabecard-Inhaber erhalten den Mietspiegel gegen Vorlage Ihrer Karte kostenfrei)
Hier finden Sie den qualifizierten Mietspiegel 2022
Hier finden Sie den qualifizierten Mietspiegel 2020.
Hier finden Sie den qualifizierten Mietspiegel 2018.
Hier finden Sie den qualifizierten Mietspiegel 2016.
Hier finden Sie den qualifizierten Mietspiegel 2014.
Hier finden Sie den qualifizierten Mietspiegel 2010.
An wen muss ich mich wenden?
An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in deren Gebiet die angemietete Wohnung liegt.
§ 558 ff BGB
§ 556 ff BGB
Wenn Sie Informationen zu der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ihrer Umgebung haben möchten, können Sie sich darüber, in der Regel, im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren.
Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.
Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.
Erkundigen Sie sich in der Stadt oder Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/2014/HinweiseErstellungMietspiegel-neu.html
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/09/rechtssicherheit-fuer-qualifizierte-mietspiegel.html
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/reform-des-mietspiegels-1829154
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s3515.pdf
https://dip.bundestag.de/vorgang/verordnung-%C3%BCber-den-inhalt-und-das-verfahren-zur-erstellung-und/271557?term=he:br%20AND%20dr:766/20&f.typ=Vorgang&rows=25&pos=1
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ)
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
10.11.2023
Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte,
Das Bürgerliche Gesetzbuch und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen einfachen Mietspiegeln und qualifizierten Mietspiegeln. Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist von der Gemeinde oder von Interessensvertretungen der Vermieterin oder des Vermieters und der Mieterin oder des Mieters anerkannt. Einem qualifizierten Mietspiegel kommt im Streitfall eine höhere Beweiskraft zu als einem einfachen.
Der Mietspiegel weist die monatliche Durchschnittsmiete nettokalt ortsübliche Vergleichsmiete in Euro pro Quadratmeter aus. Grundlage sind die Nettokaltmieten, die in den letzten 6 Jahren neu vereinbart, oder geändert wurden. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.
Entscheidend können beispielsweise sein:
Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen.
Gemeinden, Städte oder Interessenvertretungen der Vermieterinnen und Vermieter sowie der Mieterinnen und Mieter erstellen gemeinsam Mietspiegel. Eine Interessenvertretung sind beispielsweise Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen. Städte oder Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind gesetzlich verpflichtet einen Mietspiegel zu erstellen.
Einfache Mietspiegel sollten in der Regel im Abstand von 2 Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden. Bei qualifizierten Mietspiegeln ist eine solche Fortschreibung im Abstand von 2 Jahren zwingend vorgeschrieben.
An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in deren Gebiet die angemietete Wohnung liegt.