Wir überprüfen, ob Ihre Miete nach dem für die Wissenschaftsstadt Darmstadt gültigen Mietspiegel angemessen ist.
Wir prüfen Hinweise und Anzeigen zu mutmaßlich überteuerten Mietpreisen, wenn ein Verdacht besteht, dass die Mieten über dem in der Wissenschaftsstadt Darmstadt üblichen Niveau liegen. Grundlage hierfür ist § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG). Danach handeln Vermietende ordnungswidrig, wenn vorsätzlich oder leichtfertig eine unangemessen hohe Miete (20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete) verlangt wird.
Ob Ihre Miete unangemessen hoch ist, können Sie mit Hilfe des Mietspiegelrechners der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Orientierungshilfe gerne vorab selbstständig überprüfen.
Sind Sie der Meinung, dass eine Unangemessenheit Ihrer zu zahlenden Miete vorliegt, füllen Sie bitte das Formular "Anzeige wegen Verdachts der Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher gemäß § 5 WiStG" aus.
Folgende Unterlagen werden für die Bearbeitung zusätzlich benötigt:
Es fallen keine Gebühren an.