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ICT-Karte

Beschreibung

Die ICT-Karte (Intra Corporate Transfer) ist ein ergänzender Aufenthaltstitel und erleichtert den unternehmensinternen Transfer von Drittstaatsangehörigen sowie die innereuropäische Mobilität. Bei der ICT-Karte handelt es sich um einen befristeten Aufenthaltstitel und dient der Entsendung von Führungskräften, Spezialisten/-innen und Trainees, die von einem Unternehmen außerhalb der EU an einem oder mehreren Unternehmensstandorten innerhalb der EU eingesetzt werden sollen.Die Dauer des Transfers darf höchstens für drei Jahre betragen. Bei Trainees liegt die Obergrenze bei einem Jahr. Die ICT-Karte kann neu beantragt werden, wenn zwischen Ende des Transfers und der Neubeantragung ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegt. Zudem können Inhaber einer ICT-Karte auch in der deutschen Niederlassung in anderen EU-Mitgliedstaaten für das entsendende Unternehmen arbeiten, sofern der überwiegende Teil des Gesamtaufenthalts in Deutschland verbracht wird. Entfällt hingegen der überwiegende Teil Ihres Aufenthaltes auf einen anderen EU-Mitgliedstaat, so müssen Sie dort einen Aufenthaltstitel beantragen. Die ICT-Karte wird in allen EU-Mitgliedsstaaten außer in Dänemark, Großbritannien und Irland erteilt. Eine Einreise mit einer ICT-Karte ist in diese Staaten daher nicht möglich.

Visumspflicht
Staatsangehörige von außerhalb der EU brauchen ein entsprechendes Visum. Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika können visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Eine ICT-Karte muss innerhalb von 90 Tagen ab Einreise im Bundesgebiet eingeholt werden. Nach der Einreise müssen Sie als Erstes Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden. Anschließend müssen Sie vor Ablauf Ihres Einreisevisums eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen, wenn Ihr Visum nicht bereits für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland ausreichend gültig ist. Wenn Sie visumsfrei eingereist sind, müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise eine ICT-Karte beantragen.

Erwerbstätigkeit
Die ICT-Karte erlaubt nur eine konkrete Beschäftigung. Selbständige Tätigkeiten sind nicht erlaubt.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • Entsendung von Führungskräften, Spezialisten/-innen und Trainees, die von einem Unternehmen außerhalb der EU an einem oder mehreren Unternehmensstandorten innerhalb der EU eingesetzt werden sollen
  • der unternehmensinterne Transfer dauert mehr als 90 Tage
  • er einen für die Dauer des Transfers gültigen Arbeitsvertrag und erforderlichenfalls ein Abordnungsschreiben vorweist, worin enthalten sind:
    →Einzelheiten zu Ort, Art, Entgelt und zu sonstigen Arbeitsbedingungen für die Dauer des Transfers sowie
    →der Nachweis, dass der Ausländer nach Beendigung des Transfers in eine außerhalb der Europäischen Union ansässige Niederlassung des gleichen Unternehmens oder der gleichen Unternehmensgruppe zurückkehren kann.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Gültiges Visum oder bisheriger Aufenthaltstitel und ggf. Fiktionsbescheinigung
  • Formular Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • 1 aktuelles biometrisches Foto:
    →35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
    →Arbeitsvertrag mit dem entsendenden (ausländischen) Unternehmen und gegebenenfalls Abordnungs-/Entsendungsschreiben inklusive Rückkehrgarantie
    →Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
  • Krankenversicherungsnachweis
    →wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
    →wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
  • Nachweise zur beruflichen Qualifikation - Lebenslauf, Abschlusszertifikate/-urkunden, Arbeitszeugnisse
  • Mietvertrag oder Formular Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen)
  • Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (ausgefüllt von Ihrem Arbeitgeber)

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.