Sie möchten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen zu einem Fahrzeug die Halterin/den Halter oder beispielsweise deren Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in Erfahrung bringen?
Aus rechtlichen Gründen können Sie Auskünfte über Halterinnen/Halter bzw. deren Fahrzeuge nur dann bekommen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der Herausgabe der Daten haben.
Ein berechtigtes Interesse kann zum Beispiel sein:
• Nach einem Unfall wurden zwischen den Beteiligten die Personendaten ausgetauscht und Sie wollen diese Angaben überprüfen. Oder die Halterin/der Halter ist Ihnen nicht bekannt, Sie haben aber das Kennzeichen der Unfallgegnerin/des Unfallgegners.
• Ihre Garage ist zugeparkt, Sie wollen das Fahrzeug abschleppen lassen und benötigen die Daten zur Geltendmachung.
• Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass mit Meldebescheinigung
• Formloser schriftlicher Antrag per Fax, E-Mail oder Post (mit Ausweiskopie und Unterschrift)
§ 39 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst).
5,10 €
Die Gebühr für die Halterauskunft ist im Voraus zu entrichten, anschließend wird Ihnen die Auskunft erteilt.
Sie können die Gebühr bar oder auch mit EC-Karte und PIN bezahlen bzw. nach Gebührenrechnung.
Wenn Sie zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z.B. Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung) oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße geltend machen wollen, aber nur das amtliche Kennzeichen des unfallbeteiligten Fahrzeugs kennen, gibt es die Möglichkeit, mittels Halteranfrage den Halter und damit dessen Versicherung zu ermitteln (sog. einfache Registerauskunft).
Wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsstelle, in dessen Bereich das Fahrzeug des Unfallgegners zugelassen ist. Die Anfrage muss schriftlich erfolgen.
Um einen Missbrauch der Auskunft auszuschließen, gelten für eine solche Anfrage strenge Formalien.
Die Auskunft ist unter Angabe der Fahrzeugdaten oder der Personalien des Halters schriftlich zu beantragen. Dabei ist darzulegen, dass die Angaben zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z.B. Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung) oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt werden.
Die Auskunftsgebühr beträgt 5,10 Euro und kann bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung als Unfallschadensposition geltend gemacht werden.