Zurück

Ersatzpapiere (wegen Verlust/Diebstahl) - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und / oder Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen

Info

Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und / oder Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist / sind verloren gegangen oder wurde/n entwendet.

 

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) empfehlen wir Ihnen eine telefonische oder schriftliche Beratung im Vorfeld.

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief); Bei finanzierten Fahrzeugen muss die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht zwingend vorgelegt werden, es genügt dann eine aktuelle schriftliche Bestätigung durch die Bank oder Leasinggesellschaft; falls Sie noch im Besitz der alten Fahrzeugdokumente (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein vor dem 01.10.2005) sind, so ist der Fahrzeugbrief zwingend erforderlich.
  •  Bescheinigung über Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
  •  Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass  mit Meldebescheinigung
  • Bei Firmen/Vereinen: aktuelle Gewerbeanmeldung und aktueller Handelsregisterauszug/aktueller aus dem Vereinsregister (zusätzlich noch Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass des Geschäftsführers/Vorsitzenden Original oder Kopie.  Einzel- und Gesamtprokura beachten!) Bei Bei Einzelunternehmen: Gewerbeanmeldung sowie Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass Original oder Kopie mit Meldebescheinigung)
    (Bitte beachten Sie, dass SEPA-Basislastschriftmandate und Handelsregisterauszüge nicht älter als ein halbes Jahr sein dürfen)
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Elternteile (siehe Formulare) und deren Bundespersonalausweise/Pässe. Sollte es nur einen Erziehungsberechtigten geben, benötigen wir den Sorgerechtsbeschluss hierüber

  • Im Einzelfall werden evtl. weitere Unterlagen benötigt (z. B. Erbfall / Verkauf / Schenkung)

Die abzugebende Versicherung an Eides Statt (Kosten 30,70 Euro) macht Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.

Hinweis:
Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, kann die Versicherung an Eides Statt über die verlorengegangene Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) auch bei einem Notar abgeben werden. Die Versicherung an Eides Statt bitte der/dem Beauftragten samt Vollmacht und Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass mit Meldebescheinigung mitgeben.


Bei Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil  I (Fahrzeugschein):

ist bei Vorlage der entsprechenden Diebstahlsanzeige von einer deutschen Polizeidienststelle, die Versicherung an Eides Statt nicht erforderlich. In diesen Fällen kann die Ersatzausstellung dann auch mittels Vollmacht an Dritte erfolgen. Die Bundespersonalausweise oder Reisepässe/Pässe mit Meldebescheinigung von beiden Personen sind hierbei vorzulegen.


Falls Sie das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wieder finden:

sind Sie verpflichtet, das alte wieder aufgefundene Dokument unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abzugeben.


Ist die Fahrzeughalterin/der Fahrzeughalter verstorben?
Setzen sie sich bitte mit uns vorab in Verbindung.

Rechtsgrundlagen

  • § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • § 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst).

11,70 € - 80,00 €

Bitte beachten Sie: die Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall abgestimmt sind.

Sie können die Gebühr auch bar oder mit EC-Karte und PIN bezahlen.