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Beihilfestelle

Herzlich Willkommen auf den Seiten der Beihilfestelle der Stadtverwaltung Darmstadt

Bearbeitungsstand:
Aktuell bearbeiten wir Anträge, die in der KW 22 eingegangen sind.
Im Bereich der Pflege bearbeiten wir Anträge, die in der KW 21 eingegangen sind.


Informationen zur Beihilfe für Beamtinnen, Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

Die Beihilfe ist eine Unterstützung für beihilfeberechtigte Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger der Stadtverwaltung Darmstadt. Sie ergänzt die Eigenvorsorge bei krankheits-, pflege-, geburts- oder todesbedingten Aufwendungen gemäß der Hessischen Beihilfeverordnung (HBeihVO). Auch Angehörige und weitere anspruchsberechtigte Personen können in bestimmten Fällen Leistungen erhalten.

Service und Unterstützung
Die Mitarbeitenden der Beihilfestelle der Stadtverwaltung Darmstadt sind bemüht, alle Inhalte stets aktuell und rechtskonform bereitzustellen. Ziel ist es, Ihnen den Ablauf – von der Antragstellung bis zur Auszahlung – so transparent und unkompliziert wie möglich zu gestalten.

Sie haben Fragen?
Sollten Sie auf unserer Homepage nicht alle Informationen finden, stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Benötigte Unterlagen

Wie Sie dazu beitragen können, die Bearbeitungszeiten zu verkürzen und zu beschleunigen:

  • Reichen Sie nur Anträge mit Aufwendungen über 250,00 Euro ein.
  • Achten Sie darauf, dass alle Belege gut lesbar sind.
  • Reichen Sie nur einen Beleg auf einer Seite ein.
  • Versuchen Sie Doppeleinreichungen zu vermeiden.
  • Der Antrag sowie die beigefügten Anlagen müssen vollständig sein (z.B. legen Sie bei Rechnungen für Hilfsmittel (z.B. Einlagen, Brillen), Rezepten, Fahrtkosten oder Heilbehandlungen immer eine Kopie der ärztlichen Verordnung bei. Ohne ärztliche Verordnung können entsprechende Rechnungen nicht abgerechnet werden).
  • Verzichten Sie bitte auf schriftliche oder telefonische Rückfragen zum Bearbeitungsstand.
  • Verzichten Sie generell auf Heftklammern, Klebestreifen oder ähnliches und kopieren Sie nur einen Beleg auf eine Seite.
  • Beachten Sie, dass Beihilfenanträge nur mit einer gültigen Unterschrift abgerechnet werden können.


Bitte senden Sie Ihre Beihilfeanträge und Briefe an folgende Adresse:

Amt für Interne Dienste
Personalabteilung – Beihilfestelle
Rheinstraße 23
64283 Darmstadt

Bei psychotherapeutische Behandlungen, Pflegeeinstufungen und Rehabilitationsmaßnahmen/Heilkur setzen Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung.

Für persönliche Vorsprachen vereinbaren Sie bitte einen Termin (per E-Mail: beihilfestelle@darmstadt.de oder telefonisch).