Sie wollen ein Fahrzeug außer Betrieb setzen (abmelden/stilllegen)?
Zwischen einer vorübergehenden und endgültigen Stilllegung wird nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".
• Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
• Kennzeichenschild/er
• Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass derjenigen Person, welche zur Außerbetriebsetzung vorspricht (eine Vollmacht der Halterin/des Halters ist nicht erforderlich)
• eventuell Verwertungsnachweis bei Verschrottung des Fahrzeuges sowie Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst).
16,80 € - 19,40 €
Bitte beachten Sie: die Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall abgestimmt sind.
Sie können die Gebühr bar oder auch mit EC-Karte mit PIN bezahlen.