Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind. Es besteht jedoch in begründeten Fällen die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden.
Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.
Gründe für eine Befreiung der Gurtanlegepflicht:
Gründe für eine Befreiung der Helmtragepflicht:
Die Antragstellung erfolgt postalisch oder persönlich nach Terminvereinbarung. Die ärztliche Bescheinigung ist zwingend notwendig und dem schriftlichen Antrag beizufügen.
1 Jahr: 15,00 €
3 Jahre: 30,00 €
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.
Sie können von der
Gurtanlegepflicht
befreit werden,
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalObligation to wear seat belts and helmets - Exemption
Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
Die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.