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Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes / zum Tragen des Schutzhelmes

Kurzinfo

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind. Es besteht jedoch in begründeten Fällen die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden.

Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

 

Gründe für eine Befreiung der Gurtanlegepflicht:

  • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
  • wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

Gründe für eine Befreiung der Helmtragepflicht:

  • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.

Die Antragstellung erfolgt postalisch oder persönlich nach Terminvereinbarung. Die ärztliche Bescheinigung ist zwingend notwendig und dem schriftlichen Antrag beizufügen.


Benötigte Unterlagen

  • Ausweisdokumente im Original (bei Nicht EU-Bürgern Reisepass und Aufenthaltstitel/Fiktionsbescheinigung) (bei postalischer Antragstellung reicht eine Kopie)
  • aktuelle ärztliche Bescheinigung (Attest)

Gebühren

1 Jahr:     15,00 €

3 Jahre:   30,00 €

 

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Volltext

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

Sie können von der

Gurtanlegepflicht

befreit werden,

  • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
  • wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
  • Sie können von der Helmtragepflicht befreit werden,
  • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.


Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.