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Ausnahmegenehmigung nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

Info

Ausnahmegenehmigungen nach der Geräte- u. MaschinenlärmschutzVO für zum Beispiel lärmintensive gewerbliche Bauarbeiten/Nachtarbeiten

 

Wer kann diese Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Diese Dienstleistung kann von Firmen / Personen in Anspruch genommen werden, die außerhalb der gesetzlich genehmigten Zeit mit Maschinen nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung arbeiten müssen und hier ein wichtiger Grund vorliegt, der das rechtfertigt.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag, der den Zeitraum, die Dauer und die Art der Lärmbeeinträchtigung beinhalten muss
  • bei Bauarbeiten ist der jeweilige Bauleiter zu benennen sowie eine besondere Begründung über die Notwendigkeit nächtlicher Arbeiten

Gebühren

70,- EUR pro Nacht