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Ausnahmeerlaubnis vom Arbeitsverbot

Info

Nach dem Hessischen Feiertagsgesetz sind alle Arbeiten, welche geeignet sind, die Feiertagsruhe zu stören, verboten. Hiervon können in bestimmten Einzelfällen Ausnahmeerlaubnisse erteilt werden.

Rechtsgrundlagen

Hessisches Feiertagsgesetz

Gebühren

50,- EUR