Beschreibung
Für eine schulische Berufsausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert werden, wenn die Berufsausbildung zu einem anerkannten Abschluss führt.
Für die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der schulischen Ausbildung gelten folgende Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Darmstadt
- Qualifizierte Berufsausbildung: Die Berufsausbildung muss zu einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Berufsabschluss führen.
- Ausreichende Sprachkenntnisse: Die für die Berufsausbildung erforderlichen Sprachkenntnisse müssen vorhanden sein. In der Regel sind das ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Eine Ausnahme davon ist nur möglich, wenn die Ausbildungseinrichtung während der Ausbildung eine individuelle Sprachförderung gewährt oder bestätigt, dass die Sprachkenntnisse für die Absolvierung der qualifizierten Berufsausbildung ausreichend sind.
- Eine schulische, fachtheoretische Berufsausbildung muss bei einem anerkannter Bildungsträger erfolgen
Benötigte Unterlagen
- Formular Antrag auf Erteilung bzw. Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels
- 1 aktuelles biometrisches Foto:35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
- Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt:
- Aktueller Stand des Girokontos bei einer deutschen Bank über mindestens 11.904,00 Euro Guthaben bei der Ersterteilung (bei der Verlängerung können auch 5.952,00 Euro ausreichend sein).
- Im Einzelfall kann die Vorlage eines Sperrkontos erforderlich sein.
- Verpflichtungserklärung
- Krankenversicherungsnachweis:
- wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
- wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police und Nachweis über gezahlte Beiträge (zum Beispiel Kontoauszüge)
- Schulbescheinigung
Unterlagen vollständig zum Termin mitbringen.
Gebühren
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte
Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.