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Aufenthaltserlaubnis für ehemalige Deutsche

Beschreibung

Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels für ehemalige Deutsche. Eingebürgerte Personen, die ab dem 01.01.2000 auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben und damit ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, benötigen einen Aufenthaltstitel.

Einer/ einem ehemaligen Deutschen wird:
eine Niederlassungserlaubnis erteilt, wenn bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens fünf Jahren ein gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet als Deutsche oder Deutscher bestand

oder

eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens einem Jahr ein gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet bestand.

Der Antrag auf den Aufenthaltstitel ist innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu stellen.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (ab dem 01.01.2000) und
    gleichzeitiger Besitz eines deutschen Personalausweises und/oder Reisepasses

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Gültiges Visum oder bisheriger Aufenthaltstitel und ggf. Fiktionsbescheinigung
  • Formular Antrag auf Erteilung bzw. Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • 1 aktuelles biometrisches Foto:
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Deutscher Personalausweis, deutscher Reisepass
  • Wenn die deutschen Personaldokumente verloren gegangen sind, ist darüber eine Verlustanzeige vorzulegen.
  • Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts:
    bei Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer:
  • Aktueller Arbeitsvertrag. Es muss ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland begründet werden. Es ist eine Betriebsstätte in Deutschland erforderlich.
  • Gehaltsnachweise der letzten drei Monate

bei Selbständigen/Freiberuflichen:

  • Bescheinigung über den durchschnittlichen Nettogewinn
  • Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
  • Krankenversicherungsnachweis
    wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
    wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
  • Mietvertrag oder Formular Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen)
  • Nachweis über den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit z. B. Erwerbsurkunde, Auszug aus dem Personenstandsregister oder Bescheinigung des Generalkonsulats oder der Botschaft, bei türkischen Staatsangehörigen auch den „Nüfus Kayit Örnegi“ (mit Übersetzung).
  • Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Einbürgerungsurkunde

Rechtsgrundlagen

§ 38 Aufenthaltsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__38.html)

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.