Einrichtung eines Parkplatzes für schwerbehinderte Menschen
mit den Merkmalen „aG“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes.
Auskunft zu den Gebühren erteilt das Mobilitäts- u. Tiefbauamt, Abt. Bau- und Betrieb, Sachgebiet Straßenverkehrstechnik