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Änderung der Fahrzeugpapiere (wegen technischer Veränderungen am Fahrzeug) / Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Info

Bei technischer Veränderung am Fahrzeug, z. B. Einbau eines Rußpartikelfilters oder Tieferlegung des Fahrzeuges etc.

Bei technischen Veränderungen an Kraftfahrzeugen oder Anhängern ist eine Begutachtung durch eine amtlich anerkannte Prüfstelle (TÜV, DEKRA etc.) notwendig.

 Diese stellt ein Gutachten über die Veränderung aus. Mit diesem Gutachten kann die Zulassungsbehörde die Änderung in den Kraftfahrzeugpapieren eintragen.

 Da einige technische Änderungen am Fahrzeug zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (BE) führen ist bei folgenden Gutachten der amtlich anerkannten Prüfstelle die Neuerteilung der BE von der Bündelungsbehörde Marburg-Biedenkopf erforderlich

 § 19 Abs. 2 i. V. m. § 21 StVZO

§ 21 StVZO

§ 13 EG-FGV

 

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des*der Fahrzeughalters*in
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des*der Geschäftsführers*in
  • Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des*der Bevollmächtigten (bei Beauftragung von Dritten)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)/bei Leichtkrafträdern die Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bericht der Hauptuntersuchung und Gutachten über technische Änderung durch eine amtlich anerkannte Prüfstelle (jeweils im Original)
  • ggf. Bestätigung der Einzelgenehmigung/Betriebserlaubnis von Marburg-Biedenkopf oder einer anderen Genehmigungsbehörde

Bitte informieren Sie sich vorab, ob Sie eine Einzelgen. Bzw. Betriebserlaubnis für Ihr Gutachten benötigen.

  • Bei Einbau eines Abgasreinigungssystems (Katalysator) bzw. eines Partikelminderungssystems (Rußpartikelfilter) die Einbaubescheinigung und die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) sowie die GSP-Prüfung (Gas-Sicherheits-Prüfung)

Rechtsgrundlagen

  • § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • § 45 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • § 45 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • § 15 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG FGV)
  • § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)


Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst).


11,70 €- 20,20 €
Bitte beachten Sie: die Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall abgestimmt sind.

Sie können die Gebühr bar oder auch mit EC-Karte mit PIN bezahlen.