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Änderung der Fahrzeugpapiere (bei Namensänderung) / Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Info

Bei Namensänderung nach Heirat oder Scheidung muss der Name in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) geändert werden, sofern das Fahrzeug in Darmstadt gemeldet ist.
Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Änderung.

Bei Firmen:
Bei Umfirmierung (sofern die Handelsregisternummer sich nicht geändert hat) muss die neue Firmenbezeichnung in den Fahrzeugdokumenten (Teil I/II) geändert werden.

Benötigte Unterlagen

• Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
• Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
• Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass mit Meldebescheinigung
• Bescheinigung über Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
• Heiratsurkunde bzw. Bescheinigung über Namensänderung
• Bei Beauftragten zusätzlich: Vollmacht des Antragstellers sowie Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass des Bevollmächtigten (siehe Formulare)

• Bei Firmen/Vereinen:
aktuelle Gewerbeanmeldung und aktueller Handelsregisterauszug/aktueller Vereinsregisterauszug und Ausweiskopien des/der Geschäftsführer/s (Einzel- und Gesamtprokura beachten!) (Handelsregister-Nummer darf sich nicht geändert haben)
(Bitte beachten Sie, dass SEPA-Basislastschriftmandate und Handelsregisterauszüge nicht älter als ein halbes Jahr sein dürfen)

Sollten Sie keine Meldebescheinigung/Gewerbeanmeldung) zur Hand haben, kann dies hier abgefragt werden (Mehrkosten hierfür: Meldedatenabfrage: 10,00 EUR, Gewerbeabfrage: 15,00 EUR)
Der Abruf der Meldedaten kann jedoch nur für Personen erfolgen, die ihren Wohnsitz in Darmstadt haben.

Rechtsgrundlagen

§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst).

12,00 €  - 20,20 €

Bitte beachten Sie: die Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall abgestimmt sind.

Sie können die Gebühr bar oder auch mit EC-Karte und PIN bezahlen.