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Änderung auf Saisonkennzeichen

Info

Eine Kombination von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen ist möglich.

(Bitte geben Sie bei Ihrer Kfz.-Versicherung an, dass die evb Nr. für H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen sein soll.)

Was ist ein Saisonkennzeichen?

Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzer beziehungsweise Halter können sich damit das häufige Anmelden und außer Betrieb setzen (abmelden) ersparen. Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes. (Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt; z. B. 05/11 = das Fahrzeug darf von Mai bis November benutzt werden.)


Sie legen bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum (mindestens 2 bis maximal 11 Monate jährlich) fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten. Außerhalb dieses Betriebszeitraums muss das Fahrzeug auf privaten Flächen abgestellt werden.

Achtung:
Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern möchten, benötigen Sie eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) sowie neue Kennzeichenschilder. Es ist möglich, die bisherige Kennzeichen-Kombination beizubehalten.

Den Verkauf eines Fahrzeuges mit Saisonkennzeichen müssen Sie, wie bei jedem Fahrzeug auch, unverzüglich der Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge anzeigen.

Benötigte Unterlagen

• Zulassungsbescheinigung Teil I; falls Sie noch im Besitz der alten Fahrzeugdokumente (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein vor dem 01.10.2005) sind, so sind beide vorzulegen.

• Zulassungsbescheinigung Teil II

• Bescheinigung über Hauptuntersuchung (HU-Bericht)

• Kennzeichen (falls das Fahrzeug zugelassen ist)

• eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) von Ihrer Versicherung speziell für das Saisonkennzeichen. Bitte den Zeitraum, in dem das Fahrzeug zugelassen werden soll,  der Versicherung mittteilen

• Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass mit Meldebescheinigung

Bei Firmen/Vereinen: aktuelle Gewerbeanmeldung und aktueller Handelsregisterauszug/aktueller Auszug aus dem Vereinsregister (zusätzlich noch Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass des Geschäftsführers/ Vorsitzenden Original oder Kopie; Einzel- bzw. Gesamtprokura beachten!)
Bei Einzelunternehmen: Gewerbeanmeldung sowie Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass Original oder Kopie mit Meldebescheinigung).
(Bitte beachten Sie, dass SEPA-Basislastschriftmandate und Handelsregisterauszüge nicht älter als ein halbes Jahr sein dürfen)

Bei Beauftragten zusätzlich: Vollmacht des Antragstellers sowie Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass des Bevollmächtigten (siehe Formulare)

Sollten Sie keine Meldebescheinigung/Gewerbeanmeldung zur Hand haben, kann dies hier abgefragt werden (Mehrkosten hierfür: Meldedatenabfrage: 10,00 EUR, Gewerbeabfrage: 15,00 EUR)
Der Abruf der Meldedaten kann jedoch nur für Personen erfolgen, die ihren Wohnsitz in Darmstadt haben.

Rechtsgrundlagen

§ 6 und 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)


Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst).

Die Gebühren sind unterschiedlich und entsprechend der jeweiligen Zulassungsart "Zulassung eines Neuwagens", "Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb "Darmstadts" beziehungsweise "Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb nach Darmstadt". Informationen dazu finden Sie auf den dazu gehörigen Internetseiten.

Der Wechsel bei einem in Darmstadt zugelassenen Fahrzeug zum oder vom Saisonkennzeichen oder die Änderung des Betriebszeitraumes kostet 27,10 Euro.

Bitte beachten Sie: die Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall abgestimmt sind.

Sie können die Gebühr bar oder mit EC-Karte und PIN bezahlen.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern.