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Abgabe von Verpflichtungserklärungen für längerfristige Aufenthalte

Für grundsätzliche Informationen besuchen Sie bitte folgende Homepage (https://digitales-rathaus.darmstadt.de/kategorien/aemter-und-einrichtungen/buerger-und-ordnungsamt-abt-auslaender-und-staatsangehoerigkeitswesen-sachgebiet-auslaenderbehoerde). Dort finden Sie ausführliche Hinweise und Formulare, die Sie eigenständig per E-Mail an auslaenderbehoerde@darmstadt.de oder per Post einreichen können. Dadurch können Sie die Bearbeitungszeit ggf. verkürzen! Die Kontaktaufnahme mittels Kontaktformular ist dann nicht mehr notwendig. Sollten weitere Unterlagen benötigt werden, werden Sie kontaktiert. Bitte geben Sie immer Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse an, damit eine kurzfristige Kontaktaufnahme erfolgen kann.

Wenn Sie kürzlich nach Darmstadt gezogen sind, ist eine längere Bearbeitungsdauer notwendig.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausländerbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt in der Regel nur zuständig ist, wenn Sie in Darmstadt wohnhaft sind. Sollten Sie nicht in Darmstadt wohnhaft sein, wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes.

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