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Kostenermäßigung bei Kindertageseinrichtungen

Info

Damit die Förderung und Versorgung bei der Kindertagesbetreuung (Kindergarten, Hort, u.a.) sichergestellt ist, wird abhängig vom Einkommen der Kindeseltern der Zuschussbetrag zu Kindertageseinrichtungen ermittelt. Ein dementsprechender Antrag kann angefordert werden.

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Leistungsbeschreibung

Kindertagesbetreuung

Volltext

Formen der Kindertagesbetreuung sind

  • Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -horte, altersübergreifende Tageseinrichtungen) und
  • Kindertagespflege.

Die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung steht im Zentrum einer verlässlichen Kinderbetreuung, die es Eltern ermöglicht, Familie und Beruf zu vereinbaren. Um Kinder möglichst früh optimal fördern zu können, hat das Land Hessen einen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 - 10 Jahren entwickelt, der eine bessere Vernetzung aller Bildungs- und Lernorte für Kinder vorsieht und aufeinander aufbauende und aneinander anschließende Bildungsinhalte, -ziele und Organisation von Bildung konzipiert.

Die Fördermaßnahmen des Landes Hessen werden seit dem 01.01.2014 im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch in der durch das Hessische Kinderförderungsgesetz geänderten Fassung zusammengefasst und teilweise neu geregelt.

Die Regelungen zur Landesförderung der Kindertagesbetreuung im HKJGB umfassen:

  • Tageseinrichtungen für Kinder (§ 32 HKJGB)
  • die Kindertagespflege (§ 32a HKJGB)
  • die Fachberatungen im Kontext BEP und Schwerpunkt-Kitas
  • Fachdienste Tagespflege (§ 32b HKJGB)
  • die Beitragsfreistellung ab dem vollendeten 3. Lebensjahr (§ 32c HKJGB)
  • die sog. „Kleine Bauförderung“ (§ 32d HKJGB)

Bildung von Anfang an
Frühkindliche Bildung
Kinderbetreuung
Hessische Kindertagespflegebüros
Education right from the start
Early childhood education
Childcare
Hessian child day care offices

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalKindertagesbetreuung
Child day care

An wen muss ich mich wenden?

Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.

Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden

Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegepersonen

. Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.