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Schöffenliste

Kurzinfo


Das Rechtsamt stellt alle 5 Jahre eine Vorschlagsliste mit Einwohner/innen zusammen, die bereit sind, das Amt eines Schöffen beim Amts- bzw. Landgericht zu übernehmen.

 

Schöffen/innen urteilen bei den Strafprozessen der Amts- und Landgerichte. Als ehrenamtliche Richter/innen wirken sie an Gerichtsverhandlungen in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme mit, wie Berufsrichter/innen. Pro Jahr nehmen sie an bis zu zwölf ordentlichen Sitzungstagen teil, die Teilnahme ist dann jedoch verpflichtend. Für die Teilnahme an den Sitzungen wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich. Interessierte Personen sollten über soziale Kompetenz sowie über Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen.

 

Für dieses Ehrenamt kommen nur unbescholtene Bürger/innen in Frage, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sind. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt kann nur Einwohner/innen benennen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste hauptsächlich in Darmstadt wohnen. Zu dem Amt eines/r Schöffen/in sollen Mitglieder folgender Berufsgruppen nicht berufen werden: Richter/innen und Beamte/innen der Staatsanwaltschaft, Notare/innen und Rechtsanwälte/innen, gerichtliche Vollstreckungsbeamte/innen, Polizeivollzugsbeamte/innen, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer/innen sowie Personen, die nach der Verfassung ihrer Religionsgesellschaft zur Vornahme gottesdienstlicher oder entsprechender Handlungen hauptamtlich und auf Dauer berechtigt sind.

Nach Aufstellung der Vorschlagsliste wird diese durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und dem Amtsgericht vorgelegt. Ein beim Amtsgericht gebildeter Schöffenwahlausschuss wählt aus den von der Stadt und anderen Gemeinden vorgelegten Vorschlagslisten die bei Gericht benötigten Schöffen/innen bzw. Ersatzschöffen/innen aus. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Die Bewerbungsphase für die Schöffenperiode 2024-2028hat am 16.04.2023 geendet. Die Schöffenvorschlagsliste wurde von der Stadtverordnetenversammlung im Mai beschlossen und im Juli an das Amtsgericht übergeben. Ein vom Amtsgericht eingerichteter Wahlausschuss wird die Schöffen/Schöffinnen auswählen und im 4. Quartal 2023 informieren.

Für die Schöffenperiode 2029-2033 findet die Bewerbungsphase im Jahr 2028 statt. Nähere Informationen werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Weitere Informationen finden Sie auch auf http://www.schoeffen.de .

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