Träger von voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie von ambulanten Pflegediensten vereinbaren regelmäßig mit den zuständigen Kostenträgern, das sind die Pflegekassen und der örtliche bzw. überörtliche Sozialhilfeträger, Pflegesätze und Investitionskosten, die dann von den Pflegebedürftigen zu zahlen sind. Die Kostenträger prüfen die Forderungen auf Plausibilität und wirtschaftliche Angemessenheit und vertreten damit die Interessen der Pflegebedürftigen. Reichen die finanziellen Mittel der Pflegebedürftigen nicht aus, übernimmt der Sozialhilfeträger die ungedeckten Kosten im Rahmen der Hilfe zur Pflege, sofern die Kosten nicht anderweitig, zB durch Unterhaltszahlungen, getragen werden können.
Die Datenschutzkoordination ist bei allen datenschutzrelevanten Themen innerhalb des Amtes für Soziales und Prävention erste Anlaufstelle für die Mitarbeitenden und Schnittstelle zur Datenschutzbeauftragen der Wissenschaftsstadt Darmstadt.