Sie möchten Informationen über die Erteilung der Erlaubnisse zur Führung der Berufsbezeichnung in den so genannten Gesundheitsfachberufen erhalten? Dazu zählen neben den klassischen Krankenpflegeberufen und der Geburtshilfe auch die therapeutischen Berufe (z. B.: Masseure und med. Bademeister oder Physiotherapeuten) sowie die Assistenzberufe (z. B.: Medizinisch-technische Assistenten).
Wir informieren Sie in diesem Zusammenhang über:
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege.
https://hlfgp.hessen.de/gesundheitsfachberufe