Informationen zu Leistungen der Hessischen Beihilfeversorgung
Bearbeitungsstand: Aktuell bearbeiten wir Anträge, die zwischen dem ________ und dem _________ eingegangen sind. Im Bereich der Pflege bearbeiten wir Anträge, die zwischen dem __________ und _________ eingegangen sind.
|
Die Leistungen der Beihilfestelle der Stadtverwaltung Darmstadt umfassen:
- Die Festsetzung von Beihilfen nach der Hessischen Beihilfeverordnung
- Gewährung von Beihilfen zu Pflegekosten
- Die Bearbeitung von Genehmigungsanträgen für Heilkuren, Sanatoriumsbehandlungen, psychotherapeutische Behandlungen.
Bitte senden Sie Ihre Beihilfeanträge und Briefe an folgende Adresse:
Amt für Interne Dienste
Personalabteilung – Beihilfestelle
Rheinstraße 23
64283 Darmstadt
Anfragen, die die Beihilfestelle per Email erreichen, werden wöchentlich bearbeitet. Die Bearbeitung kann dennoch ein paar Tage in Anspruch nehmen.
Für Anträge auf psychotherapeutische Behandlungen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
(Erreichbarkeit: Mo-Do: 08:00 - 15:00 Uhr und Fr: 08:00 -12:00 Uhr)
Für persönliche Vorsprachen vereinbaren Sie bitte einen Termin, somit können wir gewährleisten, dass wir auch ausreichend Zeit für Ihr Anliegen haben. (per Fax: 06151 / 13-3055; per E-Mail: beihilfestelle@darmstadt.de)
Ein Widerspruch gegen den Beihilfebescheid per E-Mail ist nicht rechtswirksam!
Benötigte Unterlagen
- Ausgefüllter, unterschriebener Beihilfeantrag (nicht per E-Mail!!)
- Kopien aller Belege - KEINE Original-Belege (Rechnungen, Rezepte, Sachleistungsbescheinigungen usw. Verzichten Sie generell auf Heftklammern, Klebestreifen oder ähnliches und kopieren Sie jeweils nur einen Beleg auf eine Seite. Klammern o.ä. müssen von uns aufwendig entfernt werden. Beachten Sie, dass Beihilfenanträge nur mit einer gültigen Unterschrift abgerechnet werden können)
Wichtige Hinweise zum Ausfüllen Ihres Beihilfeantrages finden Sie hier!
Sie können bei Ihrer nächsten Antragsstellung mithelfen, die Bearbeitung insgesamt zu beschleunigen:
- Reichen Sie nur Anträge mit Aufwendungen über 250,00 € ein.
- Achten Sie darauf, dass alle Belege gut lesbar sind.
- Reichen Sie nur einen Beleg auf einer Seite ein.
- Verzichten Sie darauf, Belege mehrmals zur Abrechnung vorzulegen.
- Reichen Sie pflegebedingte Aufwendungen (z. B. stationäre oder häusliche Pflege, Hausnotruf, Pflegehilfsmittel etc.) mit einem separaten Beihilfeantrag, getrennt von sonstigen krankheitsbedingten Aufwendungen, ein.
- Sind Sie in einer privaten Krankenversicherung versichert, kann auf die Einreichung von zusätzlichen Quittungen/Zahlungsbelegen verzichtet werden.
- Kontrollieren Sie vor jeder Antragstellung Ihren letzten Bescheid, um eventuell noch fehlende Unterlagen beizulegen;
- Kontrollieren Sie vor Absendung des Antrags die Vollständigkeit der einzureichenden Belege und die zur Abrechnung benötigten Informationen sowie den Beihilfevordruck auf Vollständigkeit
- Legen Sie bei Vorlage von Rechnungen für Hilfsmittel (z.B. Einlagen, Brillen), Rezepten, Fahrtkosten oder Heilbehandlungen immer eine Kopie der ärztlichen Verordnung bei. Ohne ärztliche Verordnung können entsprechende Rechnungen nicht abgerechnet werden
- Verzichten Sie bitte auf schriftliche oder telefonische Rückfragen zum Bearbeitungsstand. Dies bindet Ressourcen, die zur Antragsbearbeitung gebraucht werden.