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Versickerung von Niederschlagswasser (wasserrechtliche Erlaubnis)

Kurzinfo


Sofern Sie das auf Dachflächen oder auf sonstigen versiegelten Flächen anfallende Regenwasser versickern lassen möchten, benötigen Sie hierfür in vielen Fällen eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Info

Das auf Grundstücken anfallende Niederschlagswasser sollte möglichst vor Ort versickert werden. Das ist gut für die Umwelt und entlastet das Kanalnetz. Außerdem sparen Sie dabei die Regenwassergebühr, die anfallen würde, wenn Sie das Regenwasser in das öffentliche Kanalnetz einleiten würden.

Abhängig vom Baugebiet und von der Größe der Fläche, auf welcher das Niederschlagswasser anfällt, ist für die Errichtung der Versickerungsanlagen in manchen Fällen eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich.

Wie erfahre ich, ob für mein geplantes Vorhaben eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist?

Sofern Sie - etwa im Rahmen eines Neubaus oder im Rahmen einer Neuregelung der Grundstücksentwässerung - einen Einleitungsantrag für die Einleitung von Wasser in das Kanalnetz beim Mobilitätsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt stellen, wird im Rahmen dieses Verfahrens im Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde geklärt, ob für das jeweilige Vorhaben eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.

Sofern Sie keinen separaten Einleitungsantrag stellen, berät Sie das Umweltamt, Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde gerne zu der Frage, ob eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.

Antragsverfahren

Um eine möglichst schnelle und reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten, sind folgende Schritte zu beachten:

  1. Grundsätzlich empfiehlt es sich mit den zuständigen Sachbearbeitern der unteren Wasserbehörde (UWB) das geplante Vorhaben in einem Vorgespräch abzustimmen.
  2. Die Planunterlagen werden vorab zur Prüfung digital an die UWB übermittelt.
  3. Fachliche Prüfung und Rückmeldung der UWB am Antragsteller bzw. Planungsbüro.
  4. Erst dann sollen die Antragsunterlagen in dreifacher Ausfertigung in Papierform sowie einmal digital bei der UWB eingereicht werden.

Benötigte Unterlagen

Ausgefülltes Formular "Antrag auf Erlaubnis zur Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser", sowie die die im "Infoblatt zum Antrag auf Erlaubnis zur Versickerung von
nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser"  benannten Angaben, Pläne und Berechnungen.

Rechtsgrundlagen

Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Hessisches Wassergesetz (HWG)

Gebühren

Gebührenbescheid, Höhe berechnet sich nach Zeitaufwand.