Info
Die Bearbeitungsdauer der Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis liegt bei 3–4 Wochen.
Beantragen Sie Ihre Verlängerung daher rechtzeitig!
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich persönlich.
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Nicht-EU Bürgern: zusätzlich den Aufenthaltstitel bzw. die Fiktionsbescheinigung
- aktuellen Führerschein
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (im Original)
- Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (im Original)
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- ggf. Nachweis Module (35 Std.) (im Original)
für die Klassen C, C1, CE, C1E:
- augenärztliche Bescheinigung oder Zeugnis nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – nicht älter als zwei Jahre – im Original
- ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der FeV – nicht älter als ein Jahr – im Original
- bei gewerblicher Nutzung: Nachweis über die Schulung zur Berufskraftfahrerqualifikation – im Original
für die Klassen D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
- Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses (Belegart „0“) beim Einwohnermeldeamt – die Übersendung des Führungszeugnisses erfolgt direkt an die Fahrerlaubnisbehörde
- augenärztliche Bescheinigung oder Zeugnis nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – nicht älter als zwei Jahre – im Original
- ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der FeV – nicht älter als ein Jahr – im Original
- bei gewerblicher Nutzung: Nachweis über die Schulung zur Berufskraftfahrerqualifikation – im Original
Gebühren
48,90 Euro (bei Eintragung Schlüsselzahl 95 zuzüglich 28,60 Euro)
Für die Begleichung der Gebühr erhalten Sie eine gesonderte Rechnung.