Wer als Taxifahrer tätig werden möchte, muss zunächst die Ortskundeprüfung der jeweiligen Stadt bzw. Kommune, in der man eingesetzt werden soll, erfolgreich ablegen.
Wichtig:
Aufgrund der derzeitigen Infektionslage durch das Corona-Virus können die Ortskundeprüfungen nicht wie in der Vergangenheit stattfinden. Als Alternative bieten wir derzeit jedoch mündliche Einzelprüfungen an! Zur Anmeldung klicken Sie bitte hier.
Wie kann ich mich vorbereiten?
Zur Vorbereitung wird der amtliche Stadtplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt empfohlen. Außerdem werden Einrichtungen wie beispielsweise Ämter, Behörden, Institutionen, Schulen, Krankenhäuser (auch Stationen) sowie Krankenhäuser im Umland, Altersheime, Friedhöfe, Hotels, Gaststätten, Industriestandorte, Schwimmbäder, Sehenswürdigkeiten Tanzschulen u.ä. abgefragt.
Ihr Wissen sollte auch Neubaugebiete beinhalten (Bsp.: Goldparmänenweg).
Informationen sind auch erhältlich unter: www.darmstadt-marketing.de. Ferner kann bei der Bürgerinformation am Luisenplatz auch „was ist wo“ kostenfrei erworben werden.
Nachstehend werden Ihnen einige Beispielfragen zum Proben angezeigt:
Hinweis: Gute Schriftkenntnisse der deutschen Sprache sind erforderlich.
Bei Taxi zusätzlich:
Bei Krankenkraftwagen zusätzlich:
Bei Verlängung zusätzlich:
Die Antragstellung erfolgt postalisch an:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
Hinweis:
Wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen, sind grundsätzlich folgende Bearbeitungsdauern zu berücksichtigen: mehrere Monate
Wir bitten Sie, vor Ablauf der genannten Fristen von Anfragen bzgl. des Bearbeitungsstandes abzusehen
48,90 Euro
Für die Begleichung der Gebühr erhalten Sie eine gesonderte Rechnung.
Betreffend die Definition "entgeltlich und geschäftsmäßig" und die Frage der Notwendigkeit einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz siehe die §§ 1, 2 PBefG.
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/index.htmlWenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das gilt auch, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern.
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 besitzen, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi, einen Mietwagen fahren oder für den gebündelten Bedarfsverkehr.
Wenn Sie Fahrgäste entgeltlich befördern, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF).
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Falls die FzF für Taxen oder Mietwagen für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll zusätzlich:
Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll, zusätzlich:
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/index.html#BJNR009800011BJNE001000000Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
28.12.2023