Wer als Taxifahrer tätig werden möchte, muss zunächst die Ortskundeprüfung der jeweiligen Stadt bzw. Kommune, in der man eingesetzt werden soll, erfolgreich ablegen.
Wichtig:
Aufgrund der derzeitigen Infektionslage durch das Corona-Virus können die Ortskundeprüfungen nicht wie in der Vergangenheit stattfinden. Als Alternative bieten wir derzeit jedoch mündliche Einzelprüfungen an! Zur Anmeldung klicken Sie bitte hier.
Wie kann ich mich vorbereiten?
Zur Vorbereitung wird der amtliche Stadtplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt empfohlen. Außerdem werden Einrichtungen wie beispielsweise Ämter, Behörden, Institutionen, Schulen, Krankenhäuser (auch Stationen) sowie Krankenhäuser im Umland, Altersheime, Friedhöfe, Hotels, Gaststätten, Industriestandorte, Schwimmbäder, Sehenswürdigkeiten Tanzschulen u.ä. abgefragt.
Ihr Wissen sollte auch Neubaugebiete beinhalten (Bsp.: Goldparmänenweg).
Informationen sind auch erhältlich unter: www.darmstadt-marketing.de. Ferner kann bei der Bürgerinformation am Luisenplatz auch „was ist wo“ kostenfrei erworben werden.
Nachstehend werden Ihnen einige Beispielfragen zum Proben angezeigt:
Hinweis: Gute Schriftkenntnisse der deutschen Sprache sind erforderlich.
Bei Taxi zusätzlich:
Bei Krankenkraftwagen zusätzlich:
Bei Verlängung zusätzlich:
Die Antragstellung erfolgt postalisch an:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
48,90 Euro
Für die Begleichung der Gebühr erhalten Sie eine gesonderte Rechnung.
Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das Gleiche gilt, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern.
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für
Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 sind, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi führen.
Um entgeltlich Fahrgäste zu befördern, ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) nötig.
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Falls die FzF für Taxen gelten soll zusätzlich:
Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll zusätzlich:
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)§ 48 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
§48 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
04.11.2020