Ihre vollständigen Unterlagen reichen Sie bitte postalisch ein.
Anschrift:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
Jugendliche können schon mit 17 Jahren, die Fahrerlaubnis für PKW (Klasse B, BE) erwerben. Ziel von BF 17 ist es, jungen Fahranfängern durch einen erfahrenen Begleiter vorausschauendes Fahren zu vermitteln und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung erhalten sie eine Prüfungsbescheinigung. Sie dürfen dann bis zum Erreichen des 18. Geburtstages nur in Begleitung einer hierfür ausdrücklich zugelassenen Person fahren.
Der Führerschein wird dann bei Erreichen des 18. Lebensjahres automatisch per Post zugeschickt (es kann sein, dass der Führerschein erst bis zu zwei Wochen nach dem Geburtstag eintrifft. Es darf ab Erreichen des 18. Lebensjahres mit der BF17-Bescheinigung alleine gefahren werden).
Wenn der Führerschein am 18. Geburtstag abgeholt werden soll, muss dies frühzeitig (ca. 3-4 Wochen vorher) bei uns beantragt werden. Dann wird der Führerschein gedruckt und kann persönlich abgeholt werden.
Voraussetzungen:
für Bewerber:
für Begleitpersonen:
Verfahrensablauf:
Der Antrag ist vom Antragsteller persönlich zu stellen. Die Behörde erteilt bei Erfüllung aller Voraussetzungen den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Antragstellung ist ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Tipps für eine erfolgreiche Führerscheinprüfung (vom TÜV Süd)
Hier bekommen Sie die Tipps
gültiger Personalausweis oder Reisepass, ggf. Aufenthaltstitel/Fiktionsbescheinigung
Erste Hilfe-Nachweis im Original (Wenn Sie einen anerkannten Erste-Hilfe-Kurs besucht haben, dann ist dieser für den Führerschein unbegrenzt gültig.)
Nachweis über einen Sehtest im Original (Optiker oder Augenarzt)
(Der Sehtest darf beim Erwerb eines Führerscheins nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Das bedeutet, dass Sie nach der Untersuchung beim Augenarzt oder Optiker innerhalb von zwei Jahren Ihren Führerschein machen müssen – andernfalls müssen Sie den Sehtest wiederholen.)
aktuelles Lichtbild (biometrisch)
Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17
Antragsformular für jede Begleitperson
Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten
Benennung der Fahrschule
57,40 Euro und 8,40 Euro pro Begleitperson
Bei Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahre (BF 17) wird das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt.
Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung erhalten die BF 17-Teilnehmer eine Prüfungsbescheinigung. Sie dürfen dann bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer hierfür ausdrücklich zugelassenen Person fahren.
Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
für Bewerber:
für Begleitpersonen:
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres möglich.
Führt ein BF 17-Teilnehmer ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
11.10.2017