Gewerbetreibende können bei der Straßenverkehrsbehörde einen Antrag für Sonderparkausweise stellen, welcher berechtigt, am Geschäftssitz in einer Parkraumbewirtschaftungszone zu parken.
Was ist die Dienstleistung?
Die Stadt Darmstadt bietet Sonderparkausweise (Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO) für Gewerbetreibende, Freiberufler und bestimmte Dienste an, deren Geschäftssitz sich in einer Parkraumbewirtschaftungszone befindet. Diese Ausnahmegenehmigungen ermöglichen das Parken ohne zeitliche Begrenzung und ohne Zahlung von Parkgebühren am Parkscheinautomaten innerhalb der jeweils zugewiesenen Zone.
Wer kann einen Antrag stellen?
Anspruch auf einen Sonderparkausweis haben:
Die Ausnahmegenehmigung ist fahrzeuggebunden. Pro Betrieb können mehrere Ausweise beantragt werden. Es gilt eine Staffelung der Gebühren je nach Menge der beantragten Ausweise.
Was müssen Antragsteller beachten?
Für die Beantragung muss ein vollständig ausgefüllter Antrag per E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde gesendet werden. Erforderlich sind folgende Unterlagen:
Die Genehmigung gilt für ein Jahr und muss anschließend erneut beantragt oder verlängert werden. Folgeanträge erfordern keine erneute Vorlage der Unterlagen, wenn sich nichts geändert hat.
Der Sonderparkausweis gilt nur für die Parkzone, in der das Gewerbe den Geschäftssitz hat.
Wann ist die Dienstleistung relevant?
Diese Dienstleistung ist besonders wichtig, wenn regelmäßig in einer Parkzone gearbeitet werden muss, ohne dabei ständig neue Parktickets lösen oder Zeitlimits beachten zu müssen. Gerade für mobile Gewerbe, wie Handwerks- und Pflegedienste, ist dies ein großer Vorteil.
Welchen Nutzen hat die Bürgerin oder der Bürger?
Die Sonderparkausweise ermöglichen eine Parkmöglichkeit im öffentlichen Raum für betriebsnotwendige Fahrzeuge direkt am Arbeitsort. Das spart Zeit, reduziert den Parksuchverkehr und erhöht die Planungssicherheit im Alltag.
Wie sieht das Ergebnis der Dienstleistung aus?
Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Antragstellende bei Genehmigung einen oder mehrere Sonderparkausweise für ihre betrieblich genutzten Fahrzeuge. Diese berechtigen zum Parken in der beantragten Zone ohne zusätzliche Gebühren und ohne Begrenzung der Parkdauer.
Welche Dienstleistung ist ähnlich, aber nicht gemeint?
Nicht zu verwechseln ist diese Ausnahmegenehmigung mit dem Handwerkerparkausweis Region FrankfurtRheinMain. Dieser ist überregional gültig (auch außerhalb Darmstadts) und richtet sich speziell an Handwerksbetriebe, die regelmäßig in verschiedenen Kommunen tätig sind. Auch Bewohnerparkausweise sind hiervon zu unterscheiden – sie gelten nur für Privatpersonen mit Wohnsitz in der jeweiligen Parkzone.
Für die Beantragung muss ein vollständig ausgefüllter Antrag per E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde gesendet werden. Erforderlich sind folgende Unterlagen:
Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO
120 € / Jahr: 1. bis 5. Fahrzeug
240 € / Jahr: 6. bis 10. Fahrzeug
360 € / Jahr: 11.bis 15. Fahrzeug
480 € / Jahr: 16. bis 20. Fahrzeug
Öffnungs-/Sprechzeiten der Straßenverkehrsbehörde nach Vereinbarung!