Festsetzung und Erhebung der Wettaufwandsteuer
Der Besteuerung unterliegen im Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt der Aufwand der Wettenden für das Wetten in einem Wettbüro, in dem Pferde- und Sportwetten vermittelt oder veranstaltet werden und neben der Annahme von Wettscheinen (auch an Terminals o. ä.) zusätzlich das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglicht wird.
Bemessungsgrundlage für die Wettaufwandsteuer ist der Wetteinsatz der Wettenden ohne Abzüge. Der Steuersatz beträgt 3% des Wetteinsatzes ohne Abzüge.
Steuerschuldner ist der/die Betreiber/in (Veranstalter/in) der Wettbüros.
Formulare (siehe Box, rechts)