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Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Info

Auf formlosen Antrag wird für die Erteilung einer Konzession nach der Gewerbeordnung (Güterverkehrsgesetz, Gaststättengesetz usw.) oder für die Erteilung öffentlicher Aufträge eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Voraussetzung hierfür ist der pünktliche Ausgleich der Zahlungsverpflichtungen der Antragstellerin / des Antragsstellers gegenüber der Stadt Darmstadt.

Die Bescheinigung kann über eine E-Mail an stadtkasse@darmstadt.de beantragt werden.

Hinweis:

Unbedenklichkeitsbescheinigungen in Steuersachen (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen usw.) erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt.

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Gebühren

10,- €