Info
Ihr Betriebssitz ist in Darmstadt und Sie benötigen eine Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot bzw. von der Ferienreiseverordnung für Lastkraftwagen?
Voraussetzung:
- Betriebssitz in Darmstadt
- Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern
- Transport mit DB nicht möglich
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich persönlich.
Benötigte Unterlagen
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Fracht- und Begleitpapiere
- Bescheinigung der für den Versandort zuständigen Güterabfertigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung.
- Kraftfahrzeug- und Anhängerschein.
- Genehmigung Güterkraftverkehr.
Bei der Beantragung einer Dauerausnahmegenehmigung sind ferner folgende Unterlagen beizufügen:
- Nachweis über die Notwendigkeit der regelmäßigen Beförderung
- Nachweis über die Dringlichkeit der Beförderung (z. B. durch Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer)