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Sonntagsfahrverbot

Info

Ihr Betriebssitz ist in Darmstadt und Sie benötigen eine Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot bzw. von der Ferienreiseverordnung für Lastkraftwagen?

Voraussetzung:

  • Betriebssitz in Darmstadt
  • Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern
  • Transport mit DB nicht möglich

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich persönlich.

Benötigte Unterlagen

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Fracht- und Begleitpapiere
  • Bescheinigung der für den Versandort zuständigen Güterabfertigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung.
  • Kraftfahrzeug- und Anhängerschein.
  • Genehmigung Güterkraftverkehr.

Bei der Beantragung einer Dauerausnahmegenehmigung sind ferner folgende Unterlagen beizufügen:

  • Nachweis über die Notwendigkeit der regelmäßigen Beförderung
  • Nachweis über die Dringlichkeit der Beförderung (z. B. durch Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer)