Wann bekommt man einen Ersatzführerschein?
Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins (mit Zustellung per Direktversand).
Wie beantrage ich den Ersatzführerschein?
Postalisch an:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
unter Einreichung aller benötigten Unterlagen (siehe benötigte Unterlagen). Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.
Ich habe meinen ausländischen Führerschein verloren, was nun?
Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Darmstadt ist:
Wichtig: über den Verlust des ausländischen Führerscheins muss eine eidesstattliche Verlusterklärung bei einem Notar abgegeben werden. Diese ist bei Antragstellung vorzulegen.
Bearbeitungsdauer:
Mehrere Monate - Nach Abschluss der Bearbeitung wird der neue Führerschein per Einschreiben zugesandt.
Bei Diebstahl und Vorlage einer in Deutschland erstatteten Strafanzeige 41,30 €
ansonsten 67,00 € (ein vorläufiger Führerschein wird automatisch erstellt und ist im Preis inbegriffen).
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein.
Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist (Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust), benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.
Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, können Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen. Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Sie müssen Inhaberin/Inhaber einer gültigen deutschen Fahrerlaubnis sein.
Bei Namensänderung:
Bei Diebstahl, Verlust, Unleserlichkeit:
Die Ausstellung eines Kartenführerscheins oder der Umtausch in einen solchen sind kostenpflichtig. Auskünfte zur Gebühren- und Kostenhöhe erteilt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die diese nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festlegt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Die Kosten für die Zusendung des Kartenführerscheins, seine Expressbestellung oder sonstige Auslagen sind in den Gebühren nicht enthalten, sind aber ebenfalls von den Antragstellern zu tragen.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Die Dauer der Bearbeitung des Antrags auf Ausstellung eines Kartenführerscheins ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Die Herstellung des neuen Kartenführerscheins erfolgt zentral durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin. Zum Erhalt des neuen Führerscheins können Sie beantragen, dass der Kartenführerschein Ihnen übersandt wird. Der Direktversand erfolgt durch die Bundesdruckerei GmbH. Oder Sie können den ausgefertigten Kartenführerschein persönlich oder - nach Vorlage einer Vollmacht - durch eine Vertretung bei der Fahrerlaubnisbehörde abholen lassen.
Es besteht auch die Möglichkeit, den Führerschein per Expressversand zu beantragen. Der neue Führerschein liegt dann in etwa nach Ablauf weniger Tage bei der Fahrerlaubnisbehörde bereit.
Nicht vorgeschrieben ist die Ausstellung eines neuen Führerscheins bei Änderung des Namens. Gleichwohl wird in einem solchen Fall empfohlen, sich einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen.
Wer den Verlust eines Führerscheins nicht unverzüglich anzeigt und ein Ersatzdokument beantragt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Bei Verlust des Führerscheines hat der Antragssteller ggf. auf Verlangen der Verwaltungsbehörde eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines abzugeben.
https://www.bundesdruckerei-gmbh.de/files/dokumente/pdf/fotomustertafel.pdfHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
10.08.2022