Zurück

Ersatzführerschein - bei Verlust

Info

Wann bekommt man einen Ersatzführerschein?
Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins (mit Zustellung per Direktversand).

Wie beantrage ich den Ersatzführerschein?

Postalisch an: 

Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt

unter Einreichung aller benötigten Unterlagen (siehe benötigte Unterlagen). Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig. 

 

Ich habe meinen ausländischen Führerschein verloren, was nun?

Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Darmstadt ist:

  • und der Führerschein im alten Format (Papier) vorgelegen hat dann muss von der Ausländischen Fahrerlaubnisbehörde eine Karteikartenabschrift angefordert werden.
  • falls schon ein Karten-Führerschein vorgelegen hat, können die Daten in den meisten Fällen online abgerufen werden.
  • Der neue Führerscheinwird in jedem Fall bei uns ausgestellt.

Wichtig: über den Verlust des ausländischen Führerscheins muss eine eidesstattliche Verlusterklärung bei einem Notar abgegeben werden. Diese ist bei Antragstellung vorzulegen.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular (siehe rechts im Kästchen)
  • Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses (bei Nicht-EU Bürgern: zusätzlich Kopie des Aufenthaltstitels bzw. Kopie der Fiktionsbescheinigung) Alternativ: Geburtsurkunde/Eheurkunde
  • aktuelles Lichtbild (biometrisch)
  • Falls vorhanden: die Strafanzeige der Polizeibehörde
    Die Anzeige ist im Original bzw. in beglaubigter Kopie vorzulegen und muss die Angabe der gestohlenen Gegenstände enthalten. Die Vorlage einer ausländischen Diebstahlsanzeige entbindet nicht von der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Diese wird von der Fahrerlaubnisbehörde vor Ort gefertigt.
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der letzte Führerschein nicht bei der Stadt Darmstadt ausgestellt wurde (nur erforderlich bei Vorbesitz des alten grauen oder rosa Führerscheins) -  Über folgenden Link erhalten Sie Auskünfte über Anschriften von weiteren Fahrerlaubnisbehörden: www.kba.de

Bearbeitungsdauer:

Mehrere Monate - Nach Abschluss der Bearbeitung wird der neue Führerschein per Einschreiben zugesandt.

Gebühren

Bei Diebstahl und Vorlage einer in Deutschland erstatteten Strafanzeige 41,30 €

ansonsten 67,00 € (ein vorläufiger Führerschein wird automatisch erstellt und ist im Preis inbegriffen).

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Leistungsbeschreibung

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein.

Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist (Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust), benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in dem jeweiligen Bescheid)
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

Teaser

Wenn sich Ihr Name geändert hat, können Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen. Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

Verfahrensablauf

  • Sie können die Ausstellung eines Ersatzführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes beantragen.
  • Der Verlust eines Führerscheins ist unverzüglich anzuzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

 Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Voraussetzungen

Sie müssen Inhaberin/Inhaber einer gültigen deutschen Fahrerlaubnis sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Namensänderung:

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass), gegebenenfalls Meldebescheinigung,
  • bisheriger Führerschein
  • ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Hochformat). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
  • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde,
  • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde.
  • Genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle

Bei Diebstahl, Verlust, Unleserlichkeit:

  • ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Hochformat). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
  • ggf. Abgabe einer Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines
  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
  • ggf. Diebstahlsanzeige der Polizei

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung eines Kartenführerscheins oder der Umtausch in einen solchen sind kostenpflichtig. Auskünfte zur Gebühren- und Kostenhöhe erteilt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die diese nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festlegt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Die Kosten für die Zusendung des Kartenführerscheins, seine Expressbestellung oder sonstige Auslagen sind in den Gebühren nicht enthalten, sind aber ebenfalls von den Antragstellern zu tragen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer der Bearbeitung des Antrags auf Ausstellung eines Kartenführerscheins ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Die Herstellung des neuen Kartenführerscheins erfolgt zentral durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin. Zum Erhalt des neuen Führerscheins können Sie beantragen, dass der Kartenführerschein Ihnen übersandt wird. Der Direktversand erfolgt durch die Bundesdruckerei GmbH. Oder Sie können den ausgefertigten Kartenführerschein persönlich oder - nach Vorlage einer Vollmacht - durch eine Vertretung bei der Fahrerlaubnisbehörde abholen lassen.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Führerschein per Expressversand zu beantragen. Der neue Führerschein liegt dann in etwa nach Ablauf weniger Tage bei der Fahrerlaubnisbehörde bereit.

Was sollte ich noch wissen?

Nicht vorgeschrieben ist die Ausstellung eines neuen Führerscheins bei Änderung des Namens. Gleichwohl wird in einem solchen Fall empfohlen, sich einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen.

Wer den Verlust eines Führerscheins nicht unverzüglich anzeigt und ein Ersatzdokument beantragt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Bei Verlust des Führerscheines hat der Antragssteller ggf. auf Verlangen der Verwaltungsbehörde eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines abzugeben.

https://www.bundesdruckerei-gmbh.de/files/dokumente/pdf/fotomustertafel.pdf

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

10.08.2022