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Zentrum für schulische Erziehungshilfe

Beschreibung

Wir, das Zentrum für schulische Erziehungshilfe (ZfsE) stehen den Darmstädter Schülerinnen und Schülern der 1.- 6. Klasse zur Verfügung, die in oder mit der Schule Probleme haben und uns dies durch ihr Verhalten zeigen.

Kern unserer Arbeit ist die direkte Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe in einer Institution.

In die Arbeit des ZfsE werden nicht nur die genannten Schülerinnen und Schüler einbezogen, sondern auch deren Eltern, wichtige Bezugspersonen sowie Lehrerinnen und Lehrer.

Im ZfsE arbeiten Förderschulkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte zusammen (Tandemprinzip).

Aufgabenschwerpunkte des ZfsE sind:

  • Beratung von Lehrerinnen und Lehrern, Eltern, Schülerinnen und Schülern.
  • Ambulante schulische Betreuung von Schülerinnen und Schülern.
  • Vermittlung außerschulischer Hilfen

Ziel der Förderung des ZfsE ist es, durch frühzeitige pädagogische Interventionen Ausgrenzung von Kindern zu verhindern. Durch die Koordinierung schulischer und außerschulischer Hilfen soll gewährleistet werden, dass die Kinder in den Allgemeinschulen verbleiben können.

Zudem soll der Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen begleitet werden.

Das ZfsE ersetzt vorhandene Fördermöglichkeiten nicht, sondern ergänzt und erweitert das Hilfeangebot. In der Regel werden wir auf Anfrage von Lehrerinnen und Lehrern, Eltern oder  Schülerinnen und Schülern tätig.

Am Anfang des Prozesses steht ein Beratungsgespräch an dem sowohl eine Förderschulkraft als auch eine sozialpädagogische Fachkraft teilnehmen.

Unter Einbeziehung aller Lebensbereiche erfolgt gegebenenfalls eine Kind- Umfeld- Diagnose.

Um erforderliche Hilfen zu koordinieren, laden wir möglichst alle Beteiligten an einen „runden Tisch“ ein. Dies dient dem Austausch der jeweiligen Sichtweisen, Vorgehensweisen und Ziele.

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Welche Gebühren fallen an?

Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit und übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird im Einzelfall entschieden.

Leistungsbeschreibung

Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.

Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden u. a. Erziehungsberatung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.

An wen muss ich mich wenden?

Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Anträge / Formulare

Anträge für Hilfen zur Erziehung stellen Sie bitte beim Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe erhalten Sie auch auf den Internetseiten des "FamilienAtlas".

https://www.familienatlas.de/themen/kinder-jugendliche

Herausgebende Stelle