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Unterbringung obdachloser Darmstädterinnen und Darmstädter und nach Darmstadt zugewiesene Kriegsflüchtlinge (Obdachlosenbehörde)

Info

Unterbringung von Menschen ohne eigenen Wohnraum nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).

Benötigte Unterlagen

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. der zuständigen Sachbearbeiterin.

Rechtsgrundlagen

Hessisches Gesetz für Sicherheit und Ordnung (HSOG)