Gratis Eintrittskarten für Theater, Vivarium und /oder Schwimmbäder in Darmstadt im Rahmen der besonderen Familienhilfe für Kinder und Jugendliche aus kinderreichen Familien und Familien die Leistungsberechtigt nach Sozialgesetzbuch II (SGB II ) und Sozialgesetzbuch XII ( SGB XII ) sind.
A - Besuch von Theaterveranstaltungen:
Einmalig im Quartal für Kinder ab dem 3. Geburtstag bis zum 21. Geburtstag ein kostenloser wahlweiser Besuch der Vorstellung im Staatstheater, der Komödie - Tap -, Kinder- und Jugendvorstellungen der Centralstation, des Nachbarschaftsheimes, des Kikeriki-Theaters, hoffART und Mollerhaus
Bei Besuch der Theatervorstellung gibt es folgende Einschränkungen: Premieren, Gastspiele und Sonderveranstaltungen im Staatstheater sind hiervon ausge-schlossen. Zur Begleitung der Kinder bzw. des Kindes bis zum 12. Lebensjahr wird eine Begleitpersonen- karte für die Erwachsenen bereitgestellt.
B - Kostenfreier Besuch des Vivariums während des ganzen Jahres:
Für Kinder ab dem 2. Geburtstag bis zum 21. Geburtstag. Zur Begleitung der Kinder bzw. des Kindes bis zum 12. Geburtstag wird eine Begleitpersonenkarte für einen Erwachsenen bereit gestellt.
C - Besuch von Hallen- und Freibädern:
Jedem Kind ab dem 6. Geburtstag bis zum 18. Geburtstag werden in allen städtischen Hallen- und Freibädern 30 freie Eintritte pro Jahr gewährt. Zur Begleitung der Kinder bzw. des Kindes bis zum 12. Geburtstag wird eine Begleitpersonenkarte für einen Erwachsenen mit ebenfalls 30 freien Eintritten pro Jahr bereit gestellt.
Alle Berechtigungsscheine werden personenbezogen ausgestellt und sind nicht übertragbar. Bei Verlust der Berechtigungsbescheinigung besteht kein Anspruch auf Ersatz!
Berechtigter Personenkreis 1. Familien mit drei oder mehr Kindern, die in Darmstadt mit 1. Wohnsitz wohnhaft sind und deren Familieneinkommen nicht das 4-fache des pauschalierten ALG II Regelsatzes für die Familie übersteigt.
2. Jugendliche und junge Volljährige zwischen dem 14. und 21. Geburtstag werden berücksichtigt, wenn sie noch im Haushalt des Antragstellers leben, unverheiratet und in Schul- bzw. Berufsausbildung sind. Ein Einkommen der Jugendlichen wird beim Familieneinkommen angerechnet.
3. Alle Kinder aus Familien, die leistungsberechtigt nach Sozialgesetzbuch II (Langzeitarbeits-lose) und Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfeempfänger) sind und in Darmstadt mit 1. Wohnsitz wohnhaft sind. Im Übrigen gilt Ziffer 1.
Verdienstbescheinigung aus z.B.: Rente, Unterhalt, Kindergeld, Elterngeld, BaföG, Stipendien. Bei Leistungen des Sozialamtes oder Arbeitsamtes bitte entsprechenden Bescheid beifügen.
S. berechtigter Personenkreis