Sie haben Interesse und Freude an der Arbeit mit Kindern?
Dann wäre vielleicht eine Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater das Richtige für Sie. Darüber hinaus benötigen Sie die Fähigkeit sich selbst und Ihren Alltag gut zu koordinieren und zu organisieren.
Damit Sie als Tagesmutter/Tagesvater arbeiten können, benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis. Eine Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SGB VIII ist immer dann erforderlich, wenn Sie Kinder außerhalb der elterlichen Wohnung, mehr als 15 Stunden wöchentlich, gegen Entgelt und länger als 3 Monate betreuen. In der Kindertagespflege werden hauptsächlich Kinder unter 3 Jahren betreut.
Um eine Erlaubnis zur Tagespflege zu erhalten müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, erfolgt seitens der Fachaufsicht und Beratung Frau Schädler ein Hausbesuch, der sowohl zur Überprüfung der Eignung der Person als auch der Räumlichkeiten durchgeführt wird.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Pflegeerlaubnis gilt für 5 Jahre. Es dürfen maximal 5 Kinder zeitgleich betreut werden.
§ 43 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII)- Erlaubnis zur Kindertagespflege.
Kosten entstehen für die Teilnahme an einem Erste- Hilfe- Kurs und das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis.
Die Teilnahme an den Kursen im Familienzentrum ist kostenfrei.
Sie möchten als Tagesmutter oder Tagesvater (Tagespflegeperson) tätig werden? Zur Kindertagespflege benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn alle der folgenden Kriterien zutreffen:
Sie betreuen Kinder
• außerhalb der elterlichen Wohnung,
• während eines Teils des Tages,
• mehr als 15 Stunden wöchentlich,
• gegen Entgelt und
• länger als 3 Monate.
HINWEIS:
In Kindertagespflege werden hauptsächlich Kinder unter 3 Jahren betreut, möglich ist auch die (ergänzende) Betreuung in Kindertagespflege von Kindern im Kindergarten- oder Schulalter.
Die Kindertagespflege ist zumeist ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe. Das bedeutet, dass das Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt für die Betreuung der Kinder in Kindertagespflege und für die Tagesmütter und Tagesväter zuständig ist.
Antragstellung
Bevor Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege stellen, sollten Sie sich im Jugendamt beraten lassen. Sie erfahren dort, welche Voraussetzungen Sie konkret erfüllen und welche Nachweise Sie erbringen müssen.
Den Antrag stellen Sie schriftlich beim örtlich zuständigen Jugendamt, Sie können ihn dort auch persönlich zur Niederschrift geben. Zum Antrag reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein.
Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege
Das Jugendamt prüft, ob Sie als Kindertagespflegeperson geeignet sind. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erteilt das Jugendamt die Pflegeerlaubnis.
Das Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihres Wohnortes gibt Ihnen Auskunft zu Ihren Fragen rund um die Kindertagespflege. Das Jugendamt ist auch zuständig für die Erteilung der Pflegeerlaubnis.
Sie als künftige Tagesmutter oder Tagesvater müssen für die Kindertagespflege geeignet sein. Geeignet sind solche Personen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagesmüttern und Tagesvätern auszeichnen und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.
Im Beratungsgespräch bei Ihrem Jugendamt erfahren Sie, welche Unterlagen Sie konkret benötigen, um den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege zu stellen und als Tagesmutter oder Tagesvater tätig werden zu können. Dazu zählen beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis oder der Nachweis für die Teilnahme an einem Kurs “Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern“.
Für den Antrag und die Bearbeitung fallen keine Kosten oder Gebühren an.
Das polizeiliche Führungszeugnis ist gebührenpflichtig.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist in der Regel auf 5 Jahre befristet. Vor Ablauf der Frist können Sie die Verlängerung beantragen.
Bitte erkundigen Sie sich beim zuständigen Jugendamt.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist ein Bescheid, der eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält. Sollten Sie mit dem Inhalt des Bescheides nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt.
Als Tagesmutter oder Tagesvater schließen Sie in der Regel mit den Eltern einen Betreuungsvertrag, aus dem sich beispielsweise der zeitliche Umfang der Betreuung ergibt.
Informationen zur Kindertagespflege in Hessen bietet das Hessische Ministerium für Soziales und Integration im Internet.
Das Hessische Kindertagespflegebüro (HKTB) in Maintal, eine vom Land geförderte, hessenweit tätige Servicestelle für Kindertagespflege, hält eine Vielzahl von Informationen bereit.
Umfassende Hinweise erhalten Sie auch auf der Homepage des Jugendamtes Ihres Landkreises oder Ihres Wohnortes.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration