Leistungsangebot speziell zur Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 0-24 Jahren, für die Wohngeld oder Kinderzuschlag gezahlt wird bzw. die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Bei entsprechendem Bedarf haben die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen daher einen Rechtsanspruch auf Bildung sowie aufs Mitmachen und erhalten Unterstützung:
Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig. Ihre Unterlagen können Sie bequem per Post oder per Email einreichen.
Anträge des Amtes f. Soziales und Prävention
Anträge des Jobcentes
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