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Hinterlegung von Bürgschaften

Info

Gewährleistungsansprüche aus der Beauftragung baulicher Arbeiten sind durch Hinterlegung einer Bürgschaft abzusichern. Die vom Auftragnehmer vorgelegte Bürgschaft wird vom Fachamt bei der Stadtkasse eingeliefert.
Die Auslieferung und Rückgabe der Bürgschaft nach Ablauf der Gewährleistung ist ebenfalls vom Fachamt zu veranlassen.