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Fachdienst Pflege

Info

Pflegebedarfsermittlung  bei Leistungsberechtigten nach dem SGB XII.

Die Bedarfsermittlung erfolgt in der Regel durch Abstimmung zwischen Medizinischem Gutachten und Kostenvoranschlag eines Pflegedienstes.

Bei Bedarf stimmt der Fachdienst Pflege den Hilfebedarf im persönlichen Kontakt vor Ort (Hausbesuch) unter etwaiger Abstimmung von Netzwerkpartnern (Pflegedienstleitung, der gesetzlichen Betreuern, des Gesundheitsamtes und der Angehörigen) ab.

Die Bedarfsermittlung dient zur Entscheidung über die Gewährung von ambulanten Hilfeleistungen durch die Abt. Altenhilfe/Sachgebiet Wirtschaftliche Hilfen.

Öffnungszeiten: nach Terminvereinbarung