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Wirtschaftliche Hilfen

Kurzinfo


Info

  • Leistungen für Behinderte Menschen
  • Stationäre Krankenhilfe
  • Kostenübernahme bei ambulanter Pflege und bei Aufenthalten in Alten- und Pflegeheimen, wenn Bedürftigkeit nach dem SGB XII vorliegt
  • Krankenversicherungsschutz und Bedürftigkeit nach dem SGB XII
  • Übernahme erforderlicher Bestattungskosten bei Bedürftigkeit nach dem SGB XII

Benötigte Unterlagen

  • vollendetes 65. Lebensjahr, oder
  • vollendetes 18. Lebensjahr und volle Erwerbsminderung im Sinne § 43 Abs. 2 SGB VI
  • wirtschaftliche Bedürftigkeit ist nachzuweisen
  • persönliche Vorsprache erforderlich