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Stiftungsmanagement

Beschreibung

Organisation und Betreuung der von der Stadt Darmstadt verwalteten unselbstständigen Stiftung.


Darmstädter Wohltätigkeitsstiftung

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verwaltet die rechtlich unselbständige „Darmstädter Wohltätigkeitsstiftung“.
Stiftungen können von natürlichen und juristischen Personen errichtet werden.

Informationen hierüber erhalten Sie von der Stiftungsbehörde, die auch das Stiftungsverzeichnis führt. Stiftungsbehörden sind in Hessen das jeweilige Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz haben soll, hier das Regierungspräsidium Darmstadt).

Das Stiftungsverzeichnis und zusätzliche Informationen sind über die Internetseite des hessischen Verwaltungsportals über den folgenden Link einsehbar: www.verwaltungsportal.hessen.de/stiftungsverzeichnis


Stiftungssatzung/Stiftungszweck/Begünstigte

Die Stiftungssatzung regelt den Stiftungszweck, rechtliche Grundlagen und Verfahrungsabläufe. Die Satzung der Darmstädter Wohltätigkeitsstiftung finden Sie rechts im Formularkästchen.


Zuständigkeit/Antragstellung

Zuständige Organisationseinheit für die Verwaltung der Darmstädter Wohltätigkeitsstiftung ist die Finanzverwaltung – Abteilung Kämmerei.

Anträge auf Unterstützung richten Sie bitte an:

   Wissenschaftsstadt Darmstadt
   Finanzverwaltung /Abteilung Kämmerei
   Hilpertstraße 31, 64295 Darmstadt

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Er soll mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Antragsteller/in
  • Begünstigter/Begünstigte
  • Höhe der beantragten Stiftungsmittel
  • Begründung für die Beantragung

       Zusätzlich bei Projekten:

  • Beschreibung des Projekts
  • Ziel des Projektes mit Zeitplan und Finanzierungsplan

Ein Antragsformular finden Sie im rechten Formularkästchen. Nach Abschluss der Maßnahme ist zwingend ein Verwendungsnachweis über die zweckentsprechende Mittelverwendung vorzulegen.

Beispiele früherer Förderungen

Psychomotorische Gruppentherapie für ein traumatisiertes Kind
Mitfinanzierung Projekt „Zirkus macht stark“
Mitfinanzierung von Familienfreizeiten für kinderreiche Familien, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten

Rechtsgrundlagen

Satzung der Darmstädter Wohltätigkeitsstiftung