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Fundbüro, Schrottfahrräder

Kurzinfo


Mängelmelder

Sie können unter den Onlinedienst Mängelmelder nur Fahrräder melden, die auf öffentlichen Flächen stehen. Fahrräder, die auf einem Privatgelände stehen, werden nicht bearbeitet.

Schrott-Fahrräder sind:

  • Fahrräder, die kaputt und nicht mehr zu fahren sind und
  • seit mindestens drei Monaten an derselben Stelle stehen

Das passiert, wenn Sie ein Schrott-Fahrrad melden:

Das gemeldete Schrott-Fahrrad wird durch das Foto geprüft. Bitte fügen Sie Ihrer Meldung daher ein Foto des Fahrrades bei. Dann wird das Fahrrad vor Ort geprüft. Das Fahrrad wird mit einer Nachricht an den Besitzer markiert. Auf dieser Nachricht steht: Sie müssen das Fahrrad entfernen! Dafür bekommt der Besitzer eine Frist von 2 bis 4 Wochen. Sonst wird das Fahrrad vom Bürger- und Ordnungsamt entfernt.