Unterbringung von Menschen ohne eigenen Wohnraum nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).
Darmstädter Einrichtungen und Unterkünfte:
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. der zuständigen Sachbearbeiterin.
Hessisches Gesetz für Sicherheit und Ordnung (HSOG)