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Obdachlosenbehörde

Info

Unterbringung von Menschen ohne eigenen Wohnraum nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).

Darmstädter Einrichtungen und Unterkünfte:

Benötigte Unterlagen

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. der zuständigen Sachbearbeiterin.

Rechtsgrundlagen

Hessisches Gesetz für Sicherheit und Ordnung (HSOG)