Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind. Es besteht jedoch in begründeten Fällen die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden.
Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.
Gründe für eine Befreiung der Gurtanlegepflicht:
Gründe für eine Befreiung der Helmtragepflicht:
Ihre vollständigen Unterlagen können Sie vorzugsweise postalisch einreichen, oder Sie vereinbaren Online einen Termin.
1 Jahr: 15,00 €
3 Jahre: 30,00 €
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.
Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden,
Die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Die Entscheidung kann kostenfrei ergehen; im Übrigen liegen die Gebühren im Rahmen von 10,20 Euro - 767,00 Euro.
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet für ein Jahr erteilt es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird; die Befreiung wird dann unbefristet erteilt.